Das neue Verpackungsgesetz 2019 (VerpackG

Verpackungsgesetz: Das ändert sich für unsere Kunden.

Am 01. Januar 2019 hat das neue Verpackungsgesetz 2019 (VerpackG) die derzeitige Verpackungsordnung (VerpackV) abgelöst.

Das neue Gesetz betrifft auch unsere Branche und hat bei vielen Fragen aufgeworfen:

Wer muss sich wie und um was kümmern?

Das Wichtigste zuerst:

Für sämtliche Waren, die Sie über uns beziehen, müssen Sie keine Abgabe leisten, da wir dies für Sie übernehmen.

Wir unterstützen Sie!

Für sämtliche Waren, die Sie über uns beziehen, müssen Sie keine Abgabe leisten, da wir dies für Sie übernehmen.

Wen betrifft das Gesetz überhaupt?

In die Pflicht genommen werden alle Hersteller und Vertreiber von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Dazu zählen nach dem neuen Verpackungsgesetz alle Händler, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen.

Dies gilt für nationale Produzenten wie auch für Importeure, Online-Händler, etc. Auch die Grüne Branche ist davon betroffen, da Sie laut Gesetz als „Hersteller“ von Töpfen und Trays gelten.

Wir haben uns bei der neuen Zentralen Stelle für Verpackungsregister registriert und führen unsere Abgabe an das Duale System „Der Grüne Punkt“ ab.
Unsere Registernummer ist: DE4637863294167

Damit Sie diese Nummer immer griffbereit haben, steht sie auf jeder Rechnung, falls Sie einmal in die Situation kommen und die Lizenzierung nachweisen müssen.

Unsere Registernummer ist: DE4637863294167

Wir haben uns bei der neuen Zentralen Stelle für Verpackungsregister registriert und führen unsere Abgabe an das Duale System „Der Grüne Punkt“ ab.

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